Leistung
ARBEITSSICHERHEIT
Wir sorgen in Ihrem Unternehmen für einen effizienten Arbeitsschutz.
Arbeitsschutz
PROFESSIONELLE
ARBEITSSICHERHEIT
Effizienter Arbeitsschutz für Ihr Unternehmen
- Persönliche Betreuung und individuelle Lösungen
- Rechtssicherheit und aktuelle Fachkenntnisse
- Flexible Leistungen, die zu Ihrem Unternehmen passen
- Einfache Kontaktaufnahme: Jetzt unverbindlich anfragen!
Als Dienstleister für Arbeitssicherheit unterstützen wir Sie dabei, alle gesetzlichen Verpflichtungen zuverlässig zu erfüllen und ein sicheres, gesundes sowie motivierendes Arbeitsumfeld zu schaffen.
Arbeitsschutz ist nicht nur eine Pflicht – er ist ein entscheidender Erfolgsfaktor für Ihr Unternehmen.
Wir schützen Ihr UNternehmen
LEISTUNGEN
ARBEITSSICHERHEIT
Als Dienstleister für Arbeitssicherheit unterstützen wir Ihr Unternehmen dabei, gesetzliche Anforderungen zuverlässig zu erfüllen und Risiken systematisch zu reduzieren. Von der Gefährdungsbeurteilung über Unterweisungen bis hin zur Organisation des betrieblichen Arbeitsschutzes erhalten Sie praxisnahe, rechtssichere Lösungen, die sich an Ihrem tatsächlichen Betriebsalltag orientieren. Ziel ist es, Arbeitsunfälle zu vermeiden, Ausfallzeiten zu senken und klare Strukturen zu schaffen.
Die psychische Belastungsbeurteilung ist ein wesentlicher Bestandteil eines wirksamen Arbeitsschutzes. Sie erfasst systematisch arbeitsbedingte Faktoren wie Arbeitsmenge, Verantwortung, emotionale Anforderungen und Arbeitsorganisation, die die mentale Beanspruchung beeinflussen. Ziel ist es, psychische Belastungen frühzeitig zu erkennen, sachlich zu bewerten und geeignete Maßnahmen abzuleiten, um gesundheitsgerechte Arbeitsbedingungen zu schaffen und Überlastungen vorzubeugen.
- Gefährdungsbeurteilung und Prävention
- Unterweisungen und Schulungen
- Organisation des Arbeitsschutzes
- Prüfung und Kontrolle von Arbeitsmitteln
- Erstellung von Betriebsanweisungen
- Beratung bei Auswahl von Arbeitsmitteln & PSA
- Gestaltung von Arbeitsstätten
- Unfallanalyse und Maßnahmenentwicklung
- Erstellen psychische Belastungsbeurteilung
Über uns
Kompetenz, Persönlichkeit & Leidenschaft für Arbeitsschutz.
Erfahren Sie mehr über unsere Qualifikationen für Arbeitsschutz und Arbeitssicherheit, unsere Zusatzqualifikationen und Branchenerfahrung.
Unsere persönliche Motivation: Unternehmen dabei zu unterstützen, Arbeitsschutz nicht nur als Pflicht, sondern als echten Mehrwert zu leben.
Was uns auszeichnet
- Langjährige Berufserfahrung
- Praxisnahe, verständliche Beratung
- Werte wie Zuverlässigkeit, Transparenz und Engagement
- Zertifikate und Referenzen auf Wunsch
Unsere Leistungen
zur Arbeitssicherheit im Detail
Gefährdungsbeurteilung
Sicherheit beginnt mit einer fundierten Gefährdungsbeurteilung. Wir unterstützen Sie bei der Erstellung, Aktualisierung und Dokumentation – praxisnah und absolut rechtssicher nach Vorgabe. (ArbSchG §5).
Organisation des Arbeitsschutzes
Betriebsanweisungen
Gestaltung von Arbeitsstätten & Prozessen
Ausbildung, Unterweisung & Schulung
Prüfung von Arbeitsmitteln & Anlagen
Beratung zu PSA & Arbeitsmitteln
Unfallanalyse & Prävention
ARBEITSSCHUTZ
Gesetzliche Grundlagen
Rechtssicherheit für Ihr Unternehmen
Der betriebliche Arbeitsschutz basiert auf klar definierten gesetzlichen Grundlagen, die für alle Unternehmen verbindlich gelten und konsequent umzusetzen sind.
Zentrale Regelwerke wie das Arbeitsschutzgesetz (ArbSchG) und das Arbeitssicherheitsgesetz (ASiG) verpflichten Arbeitgeber dazu, Sicherheit und Gesundheit der Beschäftigten systematisch zu gewährleisten. Ergänzend regeln die Betriebssicherheitsverordnung (BetrSichV), die Gefahrstoffverordnung (GefStoffV), die Arbeitsstättenverordnung (ArbStättV), die DGUV Vorschriften sowie die Maschinenrichtlinie den sicheren Einsatz von Arbeitsmitteln, den Umgang mit Gefahrstoffen und die Gestaltung von Arbeitsplätzen.
- Arbeitsschutzgesetz (ArbSchG)
- Arbeitssicherheitsgesetz (ASiG)
- Betriebssicherheitsverordnung (BetrSichV)
- Gefahrstoffverordnung (GefStoffV)
- DGUV Vorschriften
- Maschinenrichtlinie
- Arbeitsstättenverordnung (ArbStättV)
Die Einhaltung dieser Vorschriften schafft Rechtssicherheit, reduziert Haftungsrisiken und bildet die Grundlage für einen wirksamen und nachhaltigen Arbeitsschutz im Unternehmen.
Arbeitsschutz funktioniert nur, wenn er verständlich, umsetzbar und aktuell ist.
Deshalb setzen wir auf persönliche Betreuung, klare Prozesse und eine verständliche Beratung ohne Fachchinesisch. Ob Prüfung von Arbeitsmitteln, Erstellung von Betriebsanweisungen, Beratung zu PSA oder Zusammenarbeit mit dem Betriebsarzt – Sie erhalten alle Leistungen aus einer Hand. So gewinnen Sie Rechtssicherheit, entlasten interne Ressourcen und stellen sicher, dass Sicherheit und Gesundheit im Unternehmen dauerhaft gelebt werden.
Individuelle Lösungen auch für Ihre Branche
Jede Branche bringt eigene Gefährdungen, gesetzliche Schwerpunkte und organisatorische Besonderheiten mit sich, die in der Gefährdungsbeurteilung und im gesamten Arbeitsschutz berücksichtigt werden müssen. Durch praxisnahe Analyse Ihrer Arbeitsabläufe, Arbeitsmittel und Strukturen entstehen rechtssichere und umsetzbare Lösungen, die nicht nur gesetzliche Vorgaben erfüllen, sondern auch Unfälle reduzieren, Ausfallzeiten senken und den Arbeitsschutz nachhaltig in Ihrem Unternehmen verankern.
Die wichtigsten Fragen & Antworten
rund um Arbeitsschutz & Arbeitssicherheit
Warum sind Unterweisungen im Arbeitsschutz so wichtig?
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Was kostet eine externe Fachkraft für Arbeitssicherheit?
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Die Kosten für eine externe Fachkraft für Arbeitssicherheit hängen maßgeblich von der Unternehmensgröße, der Gefährdungsklasse, der Anzahl der Beschäftigten sowie dem gewünschten Betreuungsumfang ab. Grundlage ist in der Regel die DGUV Vorschrift 2, die den zeitlichen Mindestbetreuungsbedarf vorgibt. Kleine Betriebe profitieren häufig von festen Pauschalen, während mittlere und größere Unternehmen individuell kalkulierte Betreuungskonzepte erhalten, die exakt auf ihren tatsächlichen Bedarf abgestimmt sind.
Welche Pflichten hat der Arbeitgeber im Arbeitsschutz?
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Wer muss im Unternehmen unterwiesen werden und wie oft?
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Welche Rolle spielen Sicherheitsbeauftragte im Unternehmen?
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Wie werden psychische Belastungen im Arbeitsschutz berücksichtigt?
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Was ist eine ASA-Sitzung und wer nimmt daran teil?
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Was ist bei der Lagerung von Gefahrstoffen zu beachten?
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Was sind die wichtigsten Trends im Arbeitsschutz?
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Wie oft müssen Gefährdungsbeurteilungen aktualisiert werden?
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Was macht eine SiFa genau?
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Was ist eine Betriebsanweisung und wann ist sie notwendig?
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Eine Betriebsanweisung ist eine schriftliche, verbindliche Anweisung des Arbeitgebers, die den sicheren Umgang mit Maschinen, Arbeitsmitteln, Gefahrstoffen oder bestimmten Arbeitsverfahren regelt. Sie ist immer dann erforderlich, wenn besondere Gefährdungen bestehen und klare Verhaltensregeln notwendig sind. Betriebsanweisungen müssen verständlich formuliert, aktuell gehalten und den Beschäftigten zugänglich gemacht werden.
Was passiert bei Verstößen gegen Arbeitsschutzvorschriften?
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Warum sind regelmäßige Prüfungen von Arbeitsmitteln, Anlagen wichtig?
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Welche Vorteile bringt eine externe Fachkraft für Arbeitssicherheit?
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Wie kann ich als Führungskraft den Arbeitsschutz fördern?
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Was regelt die DGUV Vorschrift 2 einfach erklärt?
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Was sind die neuen Anforderungen der BetrSichV?
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Was sind die häufigsten Fehler bei der Gefährdungsbeurteilung?
In der Praxis wird sie jedoch häufig unvollständig oder formal durchgeführt, was die Schutzwirkung deutlich reduziert und im Ernstfall zu erheblichen rechtlichen Problemen führt. Besonders bei Kontrollen durch Aufsichtsbehörden oder nach Arbeitsunfällen zeigen sich immer wieder dieselben Fehler.
Eine fehlerhafte Gefährdungsbeurteilung bietet weder rechtliche Sicherheit noch echten Schutz für Beschäftigte. Nur eine systematische, regelmäßig aktualisierte und betriebsspezifische Gefährdungsbeurteilung stellt sicher, dass Risiken erkannt, wirksam reduziert und gesetzliche Anforderungen zuverlässig erfüllt werden.
Unvollständige Erfassung von Tätigkeiten und Arbeitsbereichen
Oft werden nur offensichtliche Tätigkeiten bewertet, während Nebenarbeiten, Instandhaltung, Reinigungsarbeiten oder Fremdfirmen unberücksichtigt bleiben. Dadurch entstehen gefährliche Lücken im Arbeitsschutz.
Fehlende oder verspätete Aktualisierung
Eine Gefährdungsbeurteilung ist kein einmaliges Dokument. Änderungen bei Arbeitsmitteln, Arbeitsverfahren, Personal oder Organisation erfordern eine sofortige Überprüfung. Veraltete Gefährdungsbeurteilungen gelten rechtlich als nicht vorhanden.
Verwendung von Kopiervorlagen ohne Betriebsbezug
Standardvorlagen aus dem Internet oder von anderen Betrieben werden häufig ungeprüft übernommen. Ohne konkrete Anpassung an den eigenen Betrieb sind solche Dokumente wirkungslos und bei Prüfungen nicht belastbar.
Unzureichende Berücksichtigung psychischer Belastungen
Psychische Belastungen wie Zeitdruck, Arbeitsmenge, Schichtarbeit oder Führungsverhalten werden häufig ignoriert oder nur oberflächlich behandelt, obwohl sie gesetzlich verpflichtend zu erfassen sind.
Keine konkreten Maßnahmen aus der Bewertung
Eine Gefährdungsbeurteilung ohne abgeleitete Schutzmaßnahmen erfüllt ihren Zweck nicht. Risiken müssen klar priorisiert und mit technischen, organisatorischen oder personenbezogenen Maßnahmen reduziert werden.
Fehlende Wirksamkeitskontrolle der Maßnahmen
Umgesetzte Maßnahmen müssen überprüft werden, ob sie tatsächlich wirksam sind. Ohne Kontrolle bleiben Fehlentwicklungen unentdeckt und Risiken bestehen fort.
Mangelhafte oder unvollständige Dokumentation
Unklare Zuständigkeiten, fehlende Nachweise oder unstrukturierte Dokumentation führen dazu, dass die Gefährdungsbeurteilung im Haftungsfall nicht anerkannt wird.
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Betreuung Arbeitsschutz in in Baden-Württemberg, Bayern bzw. Oberbayern
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