Leistung

Sicherheits- & GesundheitskoordinaTOR
SIGEKO

Wir sorgen in Ihrem Unternehmen für den perfekten Schutz.

SiGeKo

Sicherheits- & GesundheitskoordinatOR
SIGEKO

Professionelle Sicherheits- und Gesundheitsschutzkoordination für Ihr Bauvorhaben

  • Rechtssicherheit und Einhaltung aller Vorschriften
  • Unabhängige, neutrale Beratung und Koordination
  • Zeitgewinn für Bauherr und Projektleitung
  • Kostenersparnis durch flexible Modelle
  • Aktuelles Fachwissen und Erfahrung im Bauwesen

Als externer SiGeKo unterstützen wir Sie, alle gesetzlichen Vorgaben auf Baustellen zuverlässig zu erfüllen und ein sicheres, gesundes Arbeitsumfeld für alle Beteiligten zu schaffen.

Sicherheits- und Gesundheitsschutzkoordination ist nicht nur eine gesetzliche Pflicht – sie ist ein entscheidender Erfolgsfaktor für jedes Bauprojekt. Ob Neubau, Sanierung oder Rückbau: Eine professionelle, externe Koordination entlastet Sie spürbar, minimiert Risiken und schützt Menschenleben sowie Sachwerte.

SiGeKo Beauftragter - Rosenheim Wasserburg Traunstein Traunreut

Wir schützen Ihr Unternehmen

EXTERNER
SiGeKo Beauftragter

Eine ganzheitliche und strukturierte Betreuung stellt sicher, dass alle sicherheits- und gesundheitsrelevanten Aufgaben auf der Baustelle sinnvoll gebündelt und aufeinander abgestimmt werden.

Von der organisatorischen Vorbereitung über die laufende Koordination bis zur begleitenden Kontrolle während der Bauausführung greifen alle Maßnahmen ineinander. Dazu gehören die Abstimmung der Beteiligten, die Auswahl und Umsetzung geeigneter Schutzmaßnahmen, eine nachvollziehbare Dokumentation sowie eine klare Kommunikation mit allen relevanten Stellen. Ergänzend sorgen Schulungen und Unterweisungen dafür, dass Anforderungen verstanden und im Baustellenalltag konsequent umgesetzt werden. Ziel ist ein reibungsloser Ablauf mit klaren Verantwortlichkeiten und einem dauerhaft hohen Sicherheitsniveau.

SiGeKo-Leistungen aus einer Hand

  • Schulung und Unterweisung
  • Erstellung und Fortschreibung des SiGe-Plans
  • Vorankündigung bei der Behörde
  • Organisation und Moderation von Sicherheitsbesprechungen
  • Koordination der Zusammenarbeit verschiedener Gewerke
  • Kontrolle der Einhaltung von Schutzmaßnahmen auf der Baustelle
  • Beratung bei Planung und Ausführung zu sicherheitsrelevanten Themen
  • Dokumentation und Berichterstattung an Bauherr und Behörden
  • Unterstützung bei der Auswahl und Überwachung von Schutzmaßnahmen
  • Schulung und Unterweisung der am Bau Beteiligten
  • Kommunikation mit Behörden, Berufsgenossenschaften und weiteren Beteiligten

Über uns

Kompetenz, Persönlichkeit & Leidenschaft für SiGeKo

Erfahren Sie mehr über unsere Qualifikationen, unsere Zusatzqualifikationen und Branchen­erfahrung.
Unsere persönliche Motivation: Unternehmen dabei zu unterstützen, die Sicherheits- und Gesund­heits­schutz­koordi­nation nicht nur als Pflicht, sondern als echten Mehrwert zu leben.

 

Was uns auszeichnet

  • Langjährige Berufserfahrung
  • Praxisnahe, verständliche Beratung
  • Werte wie Zuverlässigkeit, Transparenz und Engagement
  • Zertifikate und Referenzen auf Wunsch

Unsere Leistungen als Ihr
externer SiGeKo Beauftragter

Organisation & Planung

Erstellung und Fortschreibung des SiGe-Plans sowie Unterstützung bei der Vorankündigung gegenüber der zuständigen Behörde.

Kontrollen & Baustellenbegehungen

Regelmäßige Begehungen zur Kontrolle der Schutzmaßnahmen und frühzeitigen Erkennung von Sicherheitsmängeln.

Beratung & Umsetzung

Beratung bei Planung und Ausführung sowie Unterstützung bei der Auswahl geeigneter Schutzmaßnahmen, z. B. Absturzsicherung oder Gefahrstoffmanagement.

Koordination der Beteiligten

Organisation von Sicherheitsbesprechungen und Koordination der Zusammenarbeit aller beteiligten Gewerke.

Dokumentation & Kommunikation

Rechtssichere Dokumentation sowie Kommunikation mit Bauherrn, Behörden und Berufsgenossenschaften.

Schulungen & Unterweisungen

Durchführung von Schulungen und Unterweisungen für alle am Bau Beteiligten zur sicheren Ausführung der Arbeiten und zum Umgang mit Gefährdungen.

SiGeKo
GESETZLICHE VERPFLICHTUNGEN

Bei Bauvorhaben mit mehreren Arbeitgebern ist die Sicherheits- und Gesundheitsschutzkoordination (SiGeKo) gesetzlich vorgeschrieben.

Ein externer SiGeKo übernimmt diese Aufgabe fachgerecht und stellt sicher, dass die Anforderungen der Baustellenverordnung zuverlässig erfüllt werden. Die rechtlichen Grundlagen ergeben sich insbesondere aus der Baustellenverordnung (BaustellV), dem Arbeitsschutzgesetz (ArbSchG) sowie den Regeln zum Arbeitsschutz auf Baustellen (RAB).

Ein externer SiGeKo sorgt dafür, dass alle sicherheits- und gesundheitsschutzrelevanten Vorgaben während der Planung und Ausführung systematisch koordiniert werden. Dadurch werden Haftungsrisiken für Bauherren und Projektverantwortliche deutlich reduziert und ein ordnungsgemäßer, rechtssicherer Ablauf auf der Baustelle sichergestellt.

Rechtssicherheit für Ihr Unternehmen

  • Baustellenverordnung (BauStellV)
  • Arbeitsschutzgesetz (ArbSchG)
  • DGUV Vorschriften
  • Landesbauordnungen (LBO)
  • Vorgaben der Berufsgenossenschaften

Die Einhaltung dieser Vorschriften schafft Rechtssicherheit, minimiert Haftungsrisiken für Unternehmer und Führungskräfte und bildet die Grundlage für einen wirksamen, prüffähigen und nachhaltigen betrieblichen Sicherheits- und Gesundheitsschutzkoordination.

Wirksame SiGeKo erfordert klare Abläufe und regelmäßige Kontrolle.

Als externer SiGeKo übernehmen wir die Sicherheits- und Gesundheitsschutzkoordination klar, strukturiert und praxisnah. Von SiGe-Plan und Baustellenbegehungen bis zur Abstimmung mit allen Beteiligten erhalten Sie alle Leistungen aus einer Hand. Das schafft Rechtssicherheit und entlastet Bauherren sowie Projektverantwortliche.

Individuelle Lösungen auch für Ihre Branche

Eine wirksame Sicherheits- und Gesundheitsschutzkoordination (SiGeKo) muss projekt- und branchenspezifisch erfolgen – nicht nach Standardschablonen. Bauvorhaben im Hochbau, Tiefbau, Ingenieurbau, Industrie- und Anlagenbau oder bei Sanierungen stellen jeweils unterschiedliche Anforderungen an den Arbeits- und Gesundheitsschutz auf der Baustelle.

Wir berücksichtigen Bauart, Bauphasen und beteiligte Gewerke und leiten daraus passgenaue SiGeKo-Maßnahmen ab. Als externer SiGeKo übernehmen wir SiGe-Plan, Koordination, Begehungen und Dokumentation – praxisnah, prüffähig und rechtssicher für Ihr Bauvorhaben.

Sicherheits- und Gesundheitsschutzkoordination für Ihr Bauvorhaben - SiGeKo für Rosenheim Wasserburg Traunstein Traunreut

Die wichtigsten Fragen & Antworten
zum Thema SiGeKo

Wann ist ein SiGeKo gesetzlich vorgeschrieben?

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Ein SiGeKo ist gesetzlich vorgeschrieben, wenn auf einer Baustelle Beschäftigte mehrerer Arbeitgeber tätig sind und besondere Gefährdungen bestehen oder bestimmte Schwellenwerte überschritten werden. Die Pflicht ergibt sich aus der Baustellenverordnung (BauStellV). Dazu zählen unter anderem größere Bauvorhaben, längere Bauzeiten oder Arbeiten mit erhöhtem Gefährdungspotenzial. Der Bauherr ist verantwortlich für die Bestellung eines geeigneten SiGeKo.

Was kostet ein externer SiGeKo?

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Die Kosten für einen externen SiGeKo richten sich nach Größe, Dauer und Komplexität des Bauprojekts sowie nach dem erforderlichen Leistungsumfang. Üblich sind projektbezogene Pauschalen oder flexible Abrechnungsmodelle. Sie zahlen nur für die Leistungen, die tatsächlich notwendig sind, und vermeiden interne Personal- und Schulungskosten.

Welche Vorschriften sind für die SiGeKo relevant?

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Zentrale Rechtsgrundlage ist die Baustellenverordnung (BauStellV). Ergänzend gelten das Arbeitsschutzgesetz (ArbSchG), einschlägige DGUV Vorschriften, die Regeln zum Arbeitsschutz auf Baustellen (RAB) sowie Vorgaben der Berufsgenossenschaften und gegebenenfalls der Landesbauordnungen.

Wer ist für die Umsetzung der Schutzmaßnahmen verantwortlich?

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Die Gesamtverantwortung liegt beim Bauherrn. Die konkrete Umsetzung der Schutzmaßnahmen erfolgt durch die jeweiligen Arbeitgeber und ausführenden Unternehmen. Der SiGeKo koordiniert die Maßnahmen, überprüft deren Umsetzung und weist auf Mängel hin, übernimmt jedoch keine operative Ausführung.

Welche Vorteile bietet ein externer SiGeKo?

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Ein externer SiGeKo bringt aktuelles Fachwissen, rechtliche Sicherheit und Erfahrung aus zahlreichen Bauprojekten mit. Er ist unabhängig, sofort einsatzbereit und verursacht keine internen Schulungs- oder Personalkosten. Dadurch ist die Koordination effizient und fachlich auf dem neuesten Stand.

Muss ein SiGeKo bereits in der Planungsphase bestellt werden?

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Ja. Sobald absehbar ist, dass auf der Baustelle mehrere Arbeitgeber tätig sein werden, muss der SiGeKo bereits in der Planungsphase eingebunden werden. In dieser Phase werden grundlegende Sicherheits- und Gesundheitsschutzmaßnahmen festgelegt, die später nicht oder nur mit hohem Aufwand korrigiert werden können. Eine frühzeitige Bestellung sorgt für einen realistischen SiGe-Plan und einen sicheren Bauablauf.

Kann ein externer SiGeKo bei Baustellenkontrollen unterstützen?

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Ja. Ein externer SiGeKo begleitet Baustellenkontrollen durch Aufsichtsbehörden oder Berufsgenossenschaften, unterstützt bei der Beantwortung von Fragen und hilft bei der sofortigen Umsetzung geforderter Maßnahmen. Eine saubere Dokumentation ist dabei ein entscheidender Vorteil.

Was ist die Baustellenverordnung (BauStellV)?

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Die Baustellenverordnung regelt den Arbeits- und Gesundheitsschutz auf Baustellen, auf denen Beschäftigte mehrerer Arbeitgeber tätig sind. Sie verpflichtet Bauherren dazu, Sicherheitsmaßnahmen zu organisieren, Gefährdungen zu koordinieren und bei Bedarf einen Sicherheits- und Gesundheitsschutzkoordinator (SiGeKo) zu bestellen. Ziel ist es, Arbeitsunfälle und Gesundheitsgefahren auf Baustellen zu vermeiden.

Welche Aufgaben übernimmt ein externer SiGeKo?

Mehr erfahren
Ein externer SiGeKo übernimmt die Koordination von Sicherheit und Gesundheitsschutz während der Planung und Ausführung eines Bauvorhabens. Dazu gehören die Erstellung und Fortschreibung des Sicherheits- und Gesundheitsschutzplans (SiGe-Plan), die Koordination der beteiligten Gewerke, regelmäßige Baustellenbegehungen, die Kontrolle der Schutzmaßnahmen sowie die Kommunikation mit Bauherrn, Planern und ausführenden Unternehmen.

Wie läuft die Zusammenarbeit ab?

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Die Zusammenarbeit beginnt mit einer Erstberatung und einer Begehung der Baustelle. Auf dieser Grundlage wird ein projektspezifisches SiGeKo-Konzept erstellt. Während der Bauphase übernimmt der externe SiGeKo die laufende Koordination, führt Begehungen und Besprechungen durch und dokumentiert alle relevanten Maßnahmen rechtssicher.

Wie oft finden Sicherheitsbesprechungen statt?

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Sicherheitsbesprechungen finden in der Regel zu Beginn des Bauvorhabens und vor jedem wesentlichen Bauabschnitt statt. Zusätzlich werden sie bei besonderen Gefährdungen, Änderungen im Bauablauf oder nach sicherheitsrelevanten Ereignissen durchgeführt. Ziel ist es, Risiken frühzeitig zu erkennen und Maßnahmen abzustimmen.

Was passiert bei Verstößen gegen Sicherheitsvorschriften?

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Verstöße gegen Arbeitsschutz- und Sicherheitsvorschriften können Bußgelder, behördliche Anordnungen oder Baustopps nach sich ziehen. Zudem entstehen erhebliche Haftungsrisiken für Bauherren und beteiligte Unternehmen. Eine professionelle SiGeKo hilft, diese Risiken frühzeitig zu vermeiden.

Wie wird die Dokumentation sichergestellt?

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Alle sicherheits- und gesundheitsschutzrelevanten Maßnahmen, Begehungen und Besprechungen werden strukturiert und rechtssicher dokumentiert. Die Unterlagen werden regelmäßig aktualisiert und stehen bei Kontrollen oder im Haftungsfall als belastbarer Nachweis zur Verfügung.

Kann der Bauherr die SiGeKo-Aufgaben selbst übernehmen?

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Grundsätzlich ja, sofern der Bauherr über die erforderliche fachliche Qualifikation, Erfahrung und zeitliche Verfügbarkeit verfügt. In der Praxis ist das jedoch selten der Fall. Ein externer SiGeKo stellt sicher, dass alle gesetzlichen Anforderungen erfüllt werden und entlastet den Bauherrn deutlich von organisatorischen und haftungsrelevanten Aufgaben.

Wie lange muss die SiGeKo-Dokumentation aufbewahrt werden?

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Die SiGeKo-Dokumentation sollte mindestens für die Dauer des Bauvorhabens und darüber hinaus archiviert werden. In der Praxis empfiehlt sich eine Aufbewahrung über mehrere Jahre, da die Unterlagen im Schadens- oder Haftungsfall als wichtiger Nachweis dienen können.

Welche neuen Anforderungen betreffen Bauherren?

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Bauherren müssen den Arbeitsschutz frühzeitig in der Planungsphase berücksichtigen, Gefährdungen systematisch bewerten und geeignete Koordinationsmaßnahmen festlegen. Eine rein formale Erfüllung der Pflichten reicht nicht mehr aus.

Was sind die häufigsten Fehler bei der Sicherheits- und Gesundheitsschutzkoordination (SiGeKo)?

Die Sicherheits- und Gesundheitsschutzkoordination (SiGeKo) ist ein zentrales Element der Arbeitssicherheit auf Baustellen und ergibt sich aus der Baustellenverordnung, dem Arbeitsschutzgesetz sowie den Regelungen der Berufsgenossenschaften.

Ziel ist es, Gefährdungen durch das Zusammenwirken mehrerer Arbeitgeber frühzeitig zu erkennen und wirksam zu koordinieren. In der Praxis wird die SiGeKo jedoch häufig nur formal bestellt oder unzureichend umgesetzt. Das führt dazu, dass Schutzmaßnahmen nicht greifen, Abläufe unkoordiniert bleiben und bei Kontrollen oder Unfällen erhebliche Haftungs- und Kostenrisiken für Bauherren und Projektverantwortliche entstehen.

Eine fehlerhafte oder unvollständige SiGeKo schafft weder Rechtssicherheit noch tatsächlichen Schutz für Beschäftigte auf der Baustelle. Nur eine fachlich qualifizierte, kontinuierlich durchgeführte und projektspezifische Sicherheits- und Gesundheitsschutzkoordination erfüllt die gesetzlichen Anforderungen. Genau hier liegt der Mehrwert eines externen SiGeKo.

SiGeKo Beauftragter - Sicherheits- und Gesundheitsschutzkoordination Rosenheim Wasserburg Traunstein Traunreut
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Unvollständige Erfassung von Gefährdungen

Häufig werden nur einzelne Tätigkeiten betrachtet, während Wechselwirkungen zwischen Gewerken, zeitliche Überschneidungen oder besondere Bauphasen unberücksichtigt bleiben. Dadurch entstehen erhebliche Sicherheitslücken auf der Baustelle.

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SiGeKo nur formal bestellt, nicht aktiv eingebunden

Der SiGeKo wird zwar benannt, ist jedoch nicht in Planungs- oder Bauabläufe integriert. Ohne aktive Koordination, Begehungen und Abstimmungen bleibt die SiGeKo wirkungslos und erfüllt ihre gesetzliche Funktion nicht.

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Unvollständiger Sicherheits- & Gesundheitsschutzplan

Der SiGe-Plan wird häufig nur einmal erstellt und danach nicht fortgeschrieben. Änderungen im Bauablauf, neue Gewerke oder zusätzliche Gefährdungen werden nicht berücksichtigt, wodurch der Plan seine Relevanz verliert.

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Verwendung von Standardvorlagen

Allgemeine SiGe-Plan-Vorlagen werden ungeprüft übernommen. Ohne Anpassung an das konkrete Bauvorhaben, die Bauphasen und die tatsächlichen Risiken sind diese Unterlagen bei Kontrollen nicht belastbar.

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Fehlende Koordination

Abstimmungen zwischen Bauherrn, Planern und ausführenden Firmen finden unregelmäßig oder gar nicht statt. Schutzmaßnahmen werden nicht aufeinander abgestimmt, was das Unfallrisiko deutlich erhöht.

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Zu seltene oder oberflächliche Baustellenbegehungen

Baustellen verändern sich laufend. Ohne regelmäßige Begehungen bleiben neue Gefährdungen, unsichere Zustände oder Regelverstöße unentdeckt und können sich verfestigen.
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Mangelhafte SiGeKo Dokumentation

Besprechungen, Begehungen und Maßnahmen werden nicht oder nur unvollständig dokumentiert. Im Haftungs- oder Prüfungsfall fehlt damit der Nachweis einer ordnungsgemäßen Sicherheits- und Gesundheitsschutzkoordination.

FÜR SIE VOR ORT

SiGeKo für die Regionen Baden-Württemberg, Bayern und Oberbayern

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