Leistung

ARBEITSSICHERHEIT

Wir sorgen in Ihrem Unternehmen für einen effizienten Arbeitsschutz.

Arbeitsschutz

PROFESSIONELLE
ARBEITSSICHERHEIT

Effizienter Arbeitsschutz für Ihr Unternehmen

  • Persönliche Betreuung und individuelle Lösungen
  • Rechtssicherheit und aktuelle Fachkenntnisse
  • Flexible Leistungen, die zu Ihrem Unternehmen passen
  • Einfache Kontaktaufnahme: Jetzt unverbindlich anfragen!

Als Dienstleister für Arbeitssicherheit unterstützen wir Sie dabei, alle gesetzlichen Verpflichtungen zuverlässig zu erfüllen und ein sicheres, gesundes sowie motivierendes Arbeitsumfeld zu schaffen.

Arbeitsschutz ist nicht nur eine Pflicht – er ist ein entscheidender Erfolgsfaktor für Ihr Unternehmen.

Arbeitssicherheit Beauftragter für Unternehmen und Industrie - Rosenheim Wasserburg Traunstein Traunreut

Wir schützen Ihr UNternehmen

LEISTUNGEN
ARBEITSSICHERHEIT

Ein wirksamer Arbeitsschutz ist keine Formalität, sondern eine zentrale unternehmerische Pflicht.

Als Dienstleister für Arbeitssicherheit unterstützen wir Ihr Unternehmen dabei, gesetzliche Anforderungen zuverlässig zu erfüllen und Risiken systematisch zu reduzieren. Von der Gefährdungsbeurteilung über Unterweisungen bis hin zur Organisation des betrieblichen Arbeitsschutzes erhalten Sie praxisnahe, rechtssichere Lösungen, die sich an Ihrem tatsächlichen Betriebsalltag orientieren. Ziel ist es, Arbeitsunfälle zu vermeiden, Ausfallzeiten zu senken und klare Strukturen zu schaffen.

Die psychische Belastungsbeurteilung ist ein wesentlicher Bestandteil eines wirksamen Arbeitsschutzes. Sie erfasst systematisch arbeits­be­dingte Faktoren wie Arbeitsmenge, Verantwortung, emotionale Anforder­ungen und Arbeitsorganisation, die die mentale Beanspruchung beein­flussen. Ziel ist es, psychische Belastungen frühzeitig zu erkennen, sachlich zu bewerten und geeignete Maßnahmen abzuleiten, um gesund­heits­gerechte Arbeitsbedingungen zu schaffen und Überlastungen vorzubeugen.

Arbeitsschutz-Leistungen aus einer Hand

  • Gefährdungsbeurteilung und Prävention
  • Unterweisungen und Schulungen
  • Organisation des Arbeitsschutzes
  • Prüfung und Kontrolle von Arbeitsmitteln
  • Erstellung von Betriebsanweisungen
  • Beratung bei Auswahl von Arbeitsmitteln & PSA
  • Gestaltung von Arbeitsstätten
  • Unfallanalyse und Maßnahmenentwicklung
  • Erstellen psychische Belastungsbeurteilung

Über uns

Kompetenz, Persönlichkeit & Leidenschaft für Arbeitsschutz.

Erfahren Sie mehr über unsere Qualifikationen für Arbeitsschutz und Arbeitssicherheit, unsere Zusatzqualifikationen und Branchenerfahrung.

Unsere persönliche Motivation: Unternehmen dabei zu unterstützen, Arbeitsschutz nicht nur als Pflicht, sondern als echten Mehrwert zu leben.

 

Was uns auszeichnet

  • Langjährige Berufserfahrung
  • Praxisnahe, verständliche Beratung
  • Werte wie Zuverlässigkeit, Transparenz und Engagement
  • Zertifikate und Referenzen auf Wunsch

Unsere Leistungen
zur Arbeitssicherheit im Detail

Gefährdungsbeurteilung

Sicherheit beginnt mit einer fundierten Gefährdungsbeurteilung. Wir unterstützen Sie bei der Erstellung, Aktualisierung und Dokumentation – praxisnah und absolut rechtssicher nach Vorgabe. (ArbSchG §5).

Organisation des Arbeitsschutzes

Struktur schafft Sicherheit. Ich helfe Ihnen beim Aufbau einer funktionierenden Arbeitsschutzorganisation, der Zusammenarbeit mit dem Betriebsarzt und der Einführung effizienter Prozesse.

Betriebsanweisungen

Klare Regeln für mehr Sicherheit. Erstellung, Aktualisierung und Integration von Betriebsanweisungen – speziell auch für Gefahrstoffe.

Gestaltung von Arbeitsstätten & Prozessen

Arbeitsplätze, die motivieren und schützen. Analyse, ergonomische Optimierung und ASR-konforme Umsetzung Ihrer Arbeitsplätze und Abläufe.

Ausbildung, Unterweisung & Schulung

Wissen schützt – Unterweisungen für Ihr Team. Ob jährlich, bei Neu­ein­stellungen oder zu speziellen Themen: wie Prozess Um­stell­ungen oder Erwerb neuer Arbeitsmittel Wir führen Unter­weis­ungen vor Ort oder digital durch und dokumentiere alles rechts­sicher (DGUV Vorschrift 1).

Prüfung von Arbeitsmitteln & Anlagen

Sicher und gesetzeskonform arbeiten. Organisation und Dokumentation aller Prüfpflichten (z. B. DGUV V3, Regalprüfung, Maschinenprüfung) – in Zusammenarbeit mit befähigten Personen.

Beratung zu PSA & Arbeitsmitteln

Die richtige Ausrüstung für Ihre Mitarbeitenden. Beratung zur Auswahl geeigneter persönlicher Schutzausrüstung (PSA), Ergonomie und Beschaffung.

Unfallanalyse & Prävention

Aus Fehlern lernen – für mehr Sicherheit. Analyse von Unfällen, Entwicklung von Präventionsmaßnahmen und nachhaltigen Konzepten.

ARBEITSSCHUTZ
Gesetzliche Grundlagen

Rechtssicherheit für Ihr Unternehmen

Der betriebliche Arbeitsschutz basiert auf klar definierten gesetzlichen Grundlagen, die für alle Unternehmen verbindlich gelten und konsequent umzusetzen sind.

Zentrale Regelwerke wie das Arbeitsschutzgesetz (ArbSchG) und das Arbeitssicherheitsgesetz (ASiG) verpflichten Arbeitgeber dazu, Sicherheit und Gesundheit der Beschäftigten systematisch zu gewährleisten. Ergänzend regeln die Betriebssicherheitsverordnung (BetrSichV), die Gefahrstoffverordnung (GefStoffV), die Arbeitsstättenverordnung (ArbStättV), die DGUV Vorschriften sowie die Maschinenrichtlinie den sicheren Einsatz von Arbeitsmitteln, den Umgang mit Gefahrstoffen und die Gestaltung von Arbeitsplätzen.

Rechtssicherheit für Ihr Unternehmen

  • Arbeitsschutzgesetz (ArbSchG)
  • Arbeitssicherheitsgesetz (ASiG)
  • Betriebssicherheitsverordnung (BetrSichV)
  • Gefahrstoffverordnung (GefStoffV)
  • DGUV Vorschriften
  • Maschinenrichtlinie
  • Arbeitsstättenverordnung (ArbStättV)

Die Einhaltung dieser Vorschriften schafft Rechtssicherheit, reduziert Haftungsrisiken und bildet die Grundlage für einen wirksamen und nachhaltigen Arbeitsschutz im Unternehmen.

Arbeitsschutz funktioniert nur, wenn er verständlich, umsetzbar und aktuell ist.

Deshalb setzen wir auf persönliche Betreuung, klare Prozesse und eine verständliche Beratung ohne Fachchinesisch. Ob Prüfung von Arbeitsmitteln, Erstellung von Betriebsanweisungen, Beratung zu PSA oder Zusammenarbeit mit dem Betriebsarzt – Sie erhalten alle Leistungen aus einer Hand. So gewinnen Sie Rechtssicherheit, entlasten interne Ressourcen und stellen sicher, dass Sicherheit und Gesundheit im Unternehmen dauerhaft gelebt werden.

Individuelle Lösungen auch für Ihre Branche

Ob Handwerk, Industrie, Büro, Logistik oder Gesundheitswesen – wir bieten branchenspezifische Arbeitsschutzkonzepte, die exakt auf Ihre Anforderungen zugeschnitten sind.

Jede Branche bringt eigene Gefährdungen, gesetzliche Schwerpunkte und organisatorische Besonderheiten mit sich, die in der Gefährdungs­beurteil­ung und im gesamten Arbeitsschutz berücksichtigt werden müssen. Durch praxisnahe Analyse Ihrer Arbeitsabläufe, Arbeitsmittel und Strukturen entstehen rechtssichere und umsetzbare Lösungen, die nicht nur gesetz­liche Vorgaben erfüllen, sondern auch Unfälle reduzieren, Ausfallzeiten senken und den Arbeitsschutz nachhaltig in Ihrem Unternehmen verankern.

Arbeitsschutz Beauftragter für Unternehmen und Industrie - Rosenheim Wasserburg Traunstein Traunreut

Die wichtigsten Fragen & Antworten
rund um Arbeitsschutz & Arbeitssicherheit

Warum sind Unterweisungen im Arbeitsschutz so wichtig?

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Unterweisungen sind ein zentrales Instrument zur Unfallvermeidung und gesetzlich vorgeschrieben. Sie stellen sicher, dass Beschäftigte Gefährdungen kennen, Schutzmaßnahmen verstehen und korrekt anwenden. Fehlende oder mangelhafte Unterweisungen erhöhen das Unfallrisiko deutlich und führen im Schadensfall zu erheblichen Haftungsproblemen für den Arbeitgeber, da die Unterweisungspflicht zu den Kernpflichten im Arbeitsschutz gehört.

Was kostet eine externe Fachkraft für Arbeitssicherheit?

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Die Kosten für eine externe Fachkraft für Arbeitssicherheit hängen maßgeblich von der Unternehmensgröße, der Gefährdungsklasse, der Anzahl der Beschäftigten sowie dem gewünschten Betreuungsumfang ab. Grundlage ist in der Regel die DGUV Vorschrift 2, die den zeitlichen Mindestbetreuungsbedarf vorgibt. Kleine Betriebe profitieren häufig von festen Pauschalen, während mittlere und größere Unternehmen individuell kalkulierte Betreuungskonzepte erhalten, die exakt auf ihren tatsächlichen Bedarf abgestimmt sind.

Welche Pflichten hat der Arbeitgeber im Arbeitsschutz?

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Der Arbeitgeber trägt die volle Verantwortung für Sicherheit und Gesundheit der Beschäftigten im Betrieb. Dazu gehören insbesondere die Durchführung und Dokumentation von Gefährdungsbeurteilungen, die Umsetzung geeigneter Schutzmaßnahmen, die regelmäßige Unterweisung der Mitarbeitenden sowie die Organisation einer funktionierenden Arbeitsschutzstruktur. Diese Pflichten können delegiert, die Verantwortung jedoch nicht abgegeben werden.

Wer muss im Unternehmen unterwiesen werden und wie oft?

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Grundsätzlich müssen alle Beschäftigten unterwiesen werden, unabhängig von Tätigkeit oder Hierarchie. Die Unterweisung hat vor Aufnahme der Tätigkeit zu erfolgen und muss danach mindestens einmal jährlich wiederholt werden. Zusätzlich sind Unterweisungen immer dann erforderlich, wenn sich Tätigkeiten ändern, neue Arbeitsmittel eingeführt werden oder besondere Gefährdungen bestehen, etwa bei Gefahrstoffen oder Maschinenarbeiten.

Welche Rolle spielen Sicherheitsbeauftragte im Unternehmen?

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Sicherheitsbeauftragte unterstützen den Arbeitgeber und die Führungskräfte bei der praktischen Umsetzung des Arbeitsschutzes im Betrieb. Sie beobachten Arbeitsabläufe, weisen auf Gefährdungen hin und fördern ein sicherheitsbewusstes Verhalten unter den Kolleginnen und Kollegen. Sicherheitsbeauftragte haben keine Weisungsbefugnis, sind aber ein wichtiges Bindeglied zwischen Belegschaft und Arbeitsschutzorganisation.

Wie werden psychische Belastungen im Arbeitsschutz berücksichtigt?

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Psychische Belastungen sind fester Bestandteil der gesetzlich vorgeschriebenen Gefährdungsbeurteilung. Dabei werden Faktoren wie Arbeitsmenge, Zeitdruck, Arbeitsorganisation, soziale Beziehungen und Führungsverhalten systematisch erfasst und bewertet. Ziel ist es, Belastungen frühzeitig zu erkennen und geeignete Maßnahmen abzuleiten, um langfristige gesundheitliche Beeinträchtigungen zu vermeiden.

Was ist eine ASA-Sitzung und wer nimmt daran teil?

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Die Arbeitsschutzausschusssitzung (ASA-Sitzung) ist ein zentrales Gremium für den betrieblichen Arbeitsschutz in Unternehmen mit mehr als 20 Beschäftigten. Sie dient dem Austausch zu Unfallgeschehen, Gefährdungen, Maßnahmen und Verbesserungen im Arbeitsschutz. Teilnehmer sind in der Regel die Geschäftsleitung, die Personalabteilung, der Betriebsrat, der Betriebsarzt und die Fachkraft für Arbeitssicherheit.

Was ist bei der Lagerung von Gefahrstoffen zu beachten?

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Bei der Lagerung von Gefahrstoffen sind die gesetzlichen Vorgaben sowie die Technischen Regeln für Gefahrstoffe, insbesondere die TRGS 510, einzuhalten. Gefahrstoffe müssen eindeutig gekennzeichnet, getrennt nach Verträglichkeit gelagert und gegen unbefugten Zugriff gesichert werden. Zusätzlich sind geeignete Lüftung, Auffangvorrichtungen und Brandschutzmaßnahmen sicherzustellen.

Was sind die wichtigsten Trends im Arbeitsschutz?

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Zu den aktuellen Trends im Arbeitsschutz zählen die zunehmende Digitalisierung von Prozessen, der Einsatz smarter persönlicher Schutzausrüstung, der stärkere Fokus auf psychische Gesundheit sowie die Verknüpfung von Arbeitsschutz und Nachhaltigkeit. Unternehmen setzen verstärkt auf digitale Unterweisungen, Gefährdungsbeurteilungen und datenbasierte Präventionsmaßnahmen, um Arbeitsschutz effizienter und wirksamer umzusetzen.

Wie oft müssen Gefährdungsbeurteilungen aktualisiert werden?

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Eine Gefährdungsbeurteilung ist kein einmaliges Dokument, sondern muss regelmäßig überprüft und angepasst werden. Eine Aktualisierung ist immer dann erforderlich, wenn sich Arbeitsverfahren, Arbeitsmittel, Stoffe, Arbeitsplätze oder organisatorische Abläufe ändern oder wenn es zu Arbeitsunfällen, Beinaheunfällen oder neuen Erkenntnissen kommt. Auch bei gesetzlichen Änderungen oder neuen technischen Regeln ist eine Überprüfung zwingend notwendig.

Was macht eine SiFa genau?

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Die Fachkraft für Arbeitssicherheit (SiFa) berät und unterstützt den Arbeitgeber in allen Fragen des betrieblichen Arbeitsschutzes und der Unfallverhütung. Sie wirkt bei der Erstellung von Gefährdungsbeurteilungen mit, begleitet Unterweisungen, analysiert Arbeitsunfälle, berät bei der Auswahl von Arbeitsmitteln und PSA und unterstützt bei der Umsetzung gesetzlicher und berufsgenossenschaftlicher Vorgaben. Die SiFa ist beratend tätig und trifft keine Weisungsentscheidungen.

Was ist eine Betriebsanweisung und wann ist sie notwendig?

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Eine Betriebsanweisung ist eine schriftliche, verbindliche Anweisung des Arbeitgebers, die den sicheren Umgang mit Maschinen, Arbeitsmitteln, Gefahrstoffen oder bestimmten Arbeitsverfahren regelt. Sie ist immer dann erforderlich, wenn besondere Gefährdungen bestehen und klare Verhaltensregeln notwendig sind. Betriebsanweisungen müssen verständlich formuliert, aktuell gehalten und den Beschäftigten zugänglich gemacht werden.

Was passiert bei Verstößen gegen Arbeitsschutzvorschriften?

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Verstöße gegen Arbeitsschutzvorschriften können erhebliche rechtliche und wirtschaftliche Folgen haben. Je nach Schwere drohen Bußgelder, Strafverfahren, Regressforderungen der Unfallversicherungsträger sowie persönliche Haftungsrisiken für verantwortliche Personen. In schweren Fällen können Behörden Betriebsabläufe einschränken oder stilllegen, insbesondere wenn eine akute Gefährdung für Beschäftigte besteht.

Warum sind regelmäßige Prüfungen von Arbeitsmitteln, Anlagen wichtig?

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Regelmäßige Prüfungen von Arbeitsmitteln und Anlagen sind gesetzlich vorgeschrieben und dienen der frühzeitigen Erkennung von Mängeln und Sicherheitsrisiken. Sie stellen sicher, dass Maschinen, elektrische Anlagen und Arbeitsmittel ordnungsgemäß funktionieren und keine Gefahr für Beschäftigte darstellen. Fehlende oder mangelhafte Prüfungen erhöhen das Unfallrisiko erheblich und können rechtliche Konsequenzen nach sich ziehen.

Welche Vorteile bringt eine externe Fachkraft für Arbeitssicherheit?

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Eine externe Fachkraft für Arbeitssicherheit bietet unabhängige, fachlich aktuelle und praxisnahe Beratung ohne interne Interessenkonflikte. Unternehmen profitieren von klar kalkulierbaren Kosten, hoher Fachkompetenz und einer objektiven Bewertung der Arbeitsschutzsituation. Gleichzeitig werden interne Ressourcen entlastet und Haftungsrisiken reduziert, da gesetzliche Anforderungen zuverlässig erfüllt werden.

Wie kann ich als Führungskraft den Arbeitsschutz fördern?

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Führungskräfte haben eine zentrale Vorbildfunktion im Arbeitsschutz und beeinflussen das Sicherheitsverhalten maßgeblich. Sie fördern Arbeitsschutz, indem sie Regeln konsequent einhalten, Schutzmaßnahmen aktiv einfordern, Mitarbeitende ansprechen und sicherheitsrelevante Themen regelmäßig kommunizieren. Klare Haltung und gelebte Verantwortung sind entscheidend für eine nachhaltige Sicherheitskultur.

Was regelt die DGUV Vorschrift 2 einfach erklärt?

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Die DGUV Vorschrift 2 regelt, wie Unternehmen sicherheitstechnisch und arbeitsmedizinisch betreut werden müssen. Sie legt fest, wann eine Fachkraft für Arbeitssicherheit und ein Betriebsarzt zu bestellen sind und wie viel Betreuungszeit mindestens erforderlich ist. Die Vorschrift unterscheidet zwischen Grundbetreuung und betriebsspezifischer Betreuung und ist verbindlich für nahezu alle Unternehmen.

Was sind die neuen Anforderungen der BetrSichV?

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Die aktuellen Anforderungen der BetrSichV legen einen stärkeren Fokus auf die Gefährdungsbeurteilung von Arbeitsmitteln, die Qualifikation befähigter Personen sowie die Dokumentation von Prüfungen. Arbeitgeber müssen Risiken über den gesamten Lebenszyklus von Arbeitsmitteln bewerten, Schutzmaßnahmen festlegen und Prüfintervalle nachvollziehbar begründen. Ziel ist eine höhere Sicherheit bei der Nutzung von Maschinen, Anlagen und Arbeitsmitteln.

Was sind die häufigsten Fehler bei der Gefährdungsbeurteilung?

Die Gefährdungsbeurteilung ist das zentrale Instrument im Arbeitsschutz und gesetzlich verpflichtend nach dem Arbeitsschutzgesetz.

In der Praxis wird sie jedoch häufig unvollständig oder formal durchgeführt, was die Schutzwirkung deutlich reduziert und im Ernstfall zu erheblichen rechtlichen Problemen führt. Besonders bei Kontrollen durch Aufsichtsbehörden oder nach Arbeitsunfällen zeigen sich immer wieder dieselben Fehler.

Eine fehlerhafte Gefährdungsbeurteilung bietet weder rechtliche Sicherheit noch echten Schutz für Beschäftigte. Nur eine systematische, regelmäßig aktualisierte und betriebsspezifische Gefährdungsbeurteilung stellt sicher, dass Risiken erkannt, wirksam reduziert und gesetzliche Anforderungen zuverlässig erfüllt werden.

Arbeitssicherheit und Arbeitsschutz für Unternehmen - Rosenheim Wasserburg Traunstein Bayern Oberbayern
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Unvollständige Erfassung von Tätigkeiten und Arbeitsbereichen

Oft werden nur offensichtliche Tätigkeiten bewertet, während Nebenarbeiten, Instandhaltung, Reinigungsarbeiten oder Fremdfirmen unberücksichtigt bleiben. Dadurch entstehen gefährliche Lücken im Arbeitsschutz.

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Fehlende oder verspätete Aktualisierung

Eine Gefährdungsbeurteilung ist kein einmaliges Dokument. Änderungen bei Arbeitsmitteln, Arbeitsverfahren, Personal oder Organisation erfordern eine sofortige Überprüfung. Veraltete Gefährdungsbeurteilungen gelten rechtlich als nicht vorhanden.

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Verwendung von Kopiervorlagen ohne Betriebsbezug

Standardvorlagen aus dem Internet oder von anderen Betrieben werden häufig ungeprüft übernommen. Ohne konkrete Anpassung an den eigenen Betrieb sind solche Dokumente wirkungslos und bei Prüfungen nicht belastbar.

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Unzureichende Berücksichtigung psychischer Belastungen

Psychische Belastungen wie Zeitdruck, Arbeitsmenge, Schichtarbeit oder Führungsverhalten werden häufig ignoriert oder nur oberflächlich behandelt, obwohl sie gesetzlich verpflichtend zu erfassen sind.

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Keine konkreten Maßnahmen aus der Bewertung

Eine Gefährdungsbeurteilung ohne abgeleitete Schutzmaßnahmen erfüllt ihren Zweck nicht. Risiken müssen klar priorisiert und mit technischen, organisatorischen oder personenbezogenen Maßnahmen reduziert werden.

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Fehlende Wirksamkeitskontrolle der Maßnahmen

Umgesetzte Maßnahmen müssen überprüft werden, ob sie tatsächlich wirksam sind. Ohne Kontrolle bleiben Fehlentwicklungen unentdeckt und Risiken bestehen fort.

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Mangelhafte oder unvollständige Dokumentation

Unklare Zuständigkeiten, fehlende Nachweise oder unstrukturierte Dokumentation führen dazu, dass die Gefährdungsbeurteilung im Haftungsfall nicht anerkannt wird.

FÜR SIE VOR ORT

Betreuung Arbeitsschutz in in Baden-Württemberg, Bayern bzw. Oberbayern

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