Leistung betrieblicher Brandschutz

Brandschutzbeauftragter

Wir sorgen in Ihrem Unternehmen für den perfekten Brandschutz.

Brandschutz-beauftragter

Externer
Brandschutzbeauftragter

Effizienter Arbeitsschutz für Ihr Unternehmen

  • Rechtssicherheit und Einhaltung aller Vorschriften
  • Unabhängige, neutrale Beratung
  • Zeitgewinn für Ihr Kerngeschäft!
  • Kostenersparnis durch flexible Modelle
  • Aktuelles Fachwissen und Erfahrung!

Als externer Brandschutzbeauftragter unterstütze ich Sie dabei, alle gesetzlichen Vorgaben zuverlässig zu erfüllen und ein sicheres, brandschutzkonformes Arbeitsumfeld zu schaffen.

Brandschutz ist nicht nur eine Pflicht – er ist ein entscheidender Erfolgsfaktor für jedes Unternehmen. Ob Produktionsstätte, Bürogebäude oder Lagerhalle: Eine professionelle, externe Betreuung entlastet Sie spürbar, minimiert Risiken und schützt Menschenleben sowie Sachwerte.

Brantschutz Beauftragter für Unternehmen - Rosenheim Wasserburg Traunstein

Wir schützen Ihr UNternehmen

Externer
Brandschutzbeauftragter

Ein wirksamer betrieblicher Brandschutz ist keine Formsache, sondern eine gesetzliche Pflicht und ein wesentlicher Bestandteil der unternehmerischen Verantwortung.

Als externer Brandschutzberater unterstützen wir Unternehmen dabei, alle brandschutzrechtlichen Anforderungen rechtssicher umzusetzen und Brandrisiken gezielt zu reduzieren. Sie erhalten praxisnahe Lösungen für den organisatorischen, baulichen und technischen Brandschutz – abgestimmt auf Ihren Betrieb und die geltenden Vorschriften. Ziel ist der Schutz von Menschen, Sachwerten und die Reduzierung von Haftungsrisiken.

Brandschutz-Leistungen aus einer Hand

  • Organisation des betrieblichen Brandschutzes
  • Erstellung und Pflege von Brandschutzordnungen
  • Durchführung von Brandschutzbegehungen und Kontrollen
  • Unterweisungen für Beschäftigte und Brandschutzhelfer
  • Unterstützung bei Evakuierungs- und Räumungskonzepten
  • Abstimmung mit Behörden, Feuerwehr und Versicherern
  • Brandschutz-Dokumentation und Maßnahmenverfolgung

Wir schützen Ihr UNternehmen

AUSBILDUNG ZUM BrandschutzHELFER

Ausbildung Brandschutz-Helfer für Unternehmen - Rosenheim Wasserburg Traunstein

Die Ausbildung zum Brandschutzhelfer vermittelt praxisnahes Wissen, um Entstehungsbrände frühzeitig zu erkennen und im Ernstfall richtig zu handeln.

Teilnehmende lernen den sicheren Umgang mit Feuerlöscheinrichtungen, das richtige Verhalten bei Bränden sowie grundlegende Kenntnisse zum betrieblichen Brandschutz und zur Evakuierung. Die Schulung kombiniert theoretische Grundlagen mit praktischen Übungen und erfüllt die gesetzlichen Anforderungen nach Arbeitsschutzrecht und DGUV. Unternehmen stellen damit sicher, dass im Brandfall handlungsfähige Personen vor Ort sind, Schäden minimiert werden und die Sicherheit von Mitarbeitenden gewährleistet bleibt.

  • Rechtliche Grundlagen des betrieblichen Brandschutzes
  • Aufgaben und Verantwortung des Brandschutzhelfers
  • Brandursachen und Brandklassen
  • Vorbeugender Brandschutz im Betrieb
  • Verhalten im Brandfall und Alarmierung
  • Evakuierung von Personen und Sammelstellen
  • Handhabung und Einsatz von Feuerlöschern
  • Praktische Löschübung am Feuerlöscher
  • Besondere Brandgefahren im Betrieb

Über uns

Kompetenz, Persönlichkeit & Leidenschaft für Brandschutz

Erfahren Sie mehr über unsere Qualifikationen zum Thema Brandschutz, unsere Zusatzqualifikationen und Branchenerfahrung.
Unsere persönliche Motivation: Unternehmen dabei zu unterstützen, Brandschutz nicht nur als Pflicht, sondern als echten Mehrwert zu leben.

 

Was uns auszeichnet

  • Langjährige Berufserfahrung
  • Praxisnahe, verständliche Beratung
  • Werte wie Zuverlässigkeit, Transparenz und Engagement
  • Zertifikate und Referenzen auf Wunsch

Unsere Leistungen als Ihr externer Brandschutzbeauftragter

Organisation & Dokumentation

Erstellung und Aktualisierung von Brandschutzordnungen, Flucht- und Rettungsplänen, Alarm- und Räumungskonzepten.

Kontrollen & Begehungen

Regelmäßige Brandschutzbegehungen, Prüfung von Fluchtwegen und Sicherheitskennzeichnungen.

Kommunikation mit Behörden

Unterstützung bei Genehmigungen und Abstimmung mit Feuerwehr und Versicherungen.

Schulungen & Übungen

Ausbildung von Brandschutzhelfern, Durchführung von Unterweisungen und Räumungsübungen.

Beratung & Umsetzung

Unterstützung bei Neu- und Umbauten, Beurteilung von Brand- und Explosionsgefahren, Beratung zur Lagerung von Gefahrstoffen.

BRANDSCHUTZBEAUFTRAGTER
Gesetzliche VERPFLICHTUNGEN

Rechtssicherheit für Ihr Unternehmen

Unternehmen sind verpflichtet, den Brandschutz fachgerecht zu organisieren. Ein externer Brandschutzbeauftragter übernimmt diese Verantwortung professionell und sorgt für Rechtssicherheit. Die Anforderungen ergeben sich u. a. aus: DGUV Information 205-003, Landesbauordnungen, Arbeitsschutzgesetz, Versicherungsauflagen.

Ein externer Brandschutzbeauftragter sorgt dafür, dass alle relevanten brandschutzrechtlichen Vorgaben systematisch eingehalten werden. Das reduziert Haftungsrisiken, schützt Verantwortliche und stellt einen ordnungsgemäßen betrieblichen Brandschutz sicher.

Rechtssicherheit für Ihr Unternehmen

  • Arbeitsstättenverordnung (ArbStättV)
  • ASR A2.2 – Maßnahmen gegen Brände
  • DGUV Vorschrift 1
  • Landesbauordnungen (LBO)
  • Sonderbauverordnungen (IndBauRL, VStättVO, VVkVO etc.)
  • Industriebaurichtlinie (IndBauRL)
  • VdS-Richtlinien

Die Einhaltung dieser Vorschriften schafft Rechtssicherheit, minimiert Haftungsrisiken für Unternehmer und Führungskräfte und bildet die Grundlage für einen wirksamen, prüffähigen und nachhaltigen betrieblichen Brandschutz.

Wirksamer betrieblicher Brandschutz erfordert regelmäßige Prüfungen.

Als externer Brandschutzbeauftragter setzen wir auf persönliche Betreuung, klare Zuständigkeiten und verständliche Beratung. Von der Organisation des betrieblichen Brandschutzes über Brandschutzordnungen, Unterweisungen und Begehungen bis zur Abstimmung mit Behörden und Versicherern erhalten Sie alle Leistungen aus einer Hand. Das schafft Rechtssicherheit, entlastet interne Ressourcen und stellt einen dauerhaft wirksamen Brandschutz sicher.

Individuelle Lösungen auch für Ihre Branche

Ein externer Brandschutzbeauftragter muss branchenspezifisch arbeiten, nicht mit Standardschablonen.

Anforderungen im Handwerk, in der Industrie, in Büro- und Verwaltungsbetrieben, in Logistikzentren oder im Gesundheitswesen unterscheiden sich deutlich. Wir berücksichtigen bauliche Gegebenheiten, Betriebsabläufe, Mitarbeiterstruktur sowie vorhandene Brand- und Explosionsrisiken und leiten daraus passgenaue Brandschutzmaßnahmen ab.

Als externer Brandschutzbeauftragter sorgen wir dafür, dass der betriebliche Brandschutz fachlich korrekt, praxistauglich und prüffähig umgesetzt wird. Ob organisatorischer Brandschutz, Brandschutzordnung, Unterweisungen oder die Abstimmung mit Behörden und Versicherern – Sie erhalten eine Lösung, die zu Ihrer Branche passt und dauerhaft Rechtssicherheit schafft.

Brandschutzbeauftragter für Unternehmen - Rosenheim Wasserburg Traunstein Bayern Oberbayern

Die wichtigsten FAQs zum Thema Externer Brandschutzbeauftragter

Wann ist ein externer Brandschutzbeauftragter vorgeschrieben?

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Ein externer Brandschutzbeauftragter ist immer dann erforderlich, wenn gesetzliche Vorgaben, bauordnungsrechtliche Anforderungen, Versicherer oder Behörden dies verlangen. Das ist häufig der Fall bei größeren Betrieben, Sonderbauten, Industriebetrieben, Versammlungsstätten oder bei erhöhten Brand- und Explosionsgefahren. Auch wenn kein expliziter Zwang besteht, kann die Bestellung zur Erfüllung der Betreiberpflichten und zur Haftungsreduzierung dringend empfohlen sein.

Was kostet ein externer Brandschutzbeauftragter?

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Die Kosten für einen externen Brandschutzbeauftragten hängen von mehreren Faktoren ab, darunter Betriebsgröße, Branche, Gefährdungspotenzial und Leistungsumfang. Üblich sind pauschale Jahresmodelle oder modulare Leistungspakete. Im Vergleich zu internen Lösungen sind externe Brandschutzbeauftragte oft wirtschaftlicher, da keine Schulungs-, Ausfall- oder Fortbildungskosten anfallen.

Welche Vorschriften sind für den Brandschutz relevant?

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Relevante Vorschriften sind unter anderem die DGUV Information 205-003, die Landesbauordnungen, Sonderbauverordnungen, die Arbeitsstättenverordnung, ASR A2.2 sowie versicherungsrechtliche Vorgaben wie VdS-Richtlinien. Welche Regelwerke im Einzelfall gelten, hängt von der Art des Betriebs und den vorhandenen Risiken ab.

Wer muss als Brandschutzhelfer ausgebildet werden?

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Mindestens 5 % der Beschäftigten müssen als Brandschutzhelfer ausgebildet sein. Bei erhöhter Brandgefährdung, Schichtbetrieb, großen Flächen oder Abwesenheiten ist ein höherer Anteil erforderlich. Die genaue Anzahl richtet sich nach der Gefährdungsbeurteilung und den betrieblichen Gegebenheiten.

Welche Vorteile bietet ein externer Brandschutzbeauftragter?

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Ein externer Brandschutzbeauftragter bringt aktuelles Fachwissen, Praxiserfahrung aus unterschiedlichen Branchen und rechtliche Sicherheit mit. Er ist unabhängig, sofort einsatzbereit und verursacht keine internen Schulungs- oder Personalkosten. Zudem bleibt das Fachwissen dauerhaft aktuell.

Braucht jedes Unternehmen einen Brandschutzbeauftragten?

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Nicht jedes Unternehmen ist gesetzlich verpflichtet, jedoch profitieren viele Betriebe von der externen Bestellung. Insbesondere bei fehlender interner Fachkunde oder erhöhten Risiken ist ein externer Brandschutzbeauftragter sinnvoll und oft wirtschaftlicher.

Ist ein externer Brandschutzbeauftragter haftungsrelevant?

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Ja. Durch die fachgerechte Beratung und Dokumentation trägt der externe Brandschutzbeauftragte zur Haftungsminimierung für Unternehmer und Führungskräfte bei. Die Betreiberverantwortung bleibt jedoch grundsätzlich beim Unternehmen.

Wie schnell kann ein Brandschutzbeauftragter bestellt werden?

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In der Regel kurzfristig. Nach einer Erstaufnahme kann die Bestellung zeitnah erfolgen, sodass Unternehmen schnell rechtssicher aufgestellt sind und behördliche oder versicherungsseitige Anforderungen erfüllt werden.

Welche Aufgaben übernimmt ein Brandschutzbeauftragter?

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Ein externer Brandschutzbeauftragter übernimmt die Organisation und Überwachung des betrieblichen Brandschutzes. Dazu zählen unter anderem die Erstellung und Pflege von Brandschutzordnungen, die Durchführung von Begehungen, die Beratung zu baulichen, technischen und organisatorischen Maßnahmen, die Schulung von Beschäftigten sowie die Unterstützung bei Behörden- und Versichereranforderungen. Ziel ist ein dauerhaft wirksamer und prüffähiger Brandschutz.

Wie läuft die Zusammenarbeit ab?

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Die Zusammenarbeit beginnt in der Regel mit einer Erstbegehung des Betriebs. Auf dieser Basis wird ein individuelles Brandschutzkonzept entwickelt. Anschließend erfolgen regelmäßige Begehungen, Schulungen, Unterweisungen und die fortlaufende Dokumentation. Der externe Brandschutzbeauftragte steht zudem als Ansprechpartner für Behörden, Versicherer und interne Verantwortliche zur Verfügung.

Wie oft müssen Brandschutzübungen durchgeführt werden?

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Brandschutz- und Evakuierungsübungen sollten mindestens einmal jährlich durchgeführt werden. Zusätzlich sind Übungen erforderlich bei wesentlichen betrieblichen Änderungen, nach Umbauten oder auf behördliche Anordnung. Regelmäßige Übungen stellen sicher, dass Beschäftigte im Ernstfall richtig reagieren und Flucht- und Rettungswege funktionieren.

Was passiert bei Verstößen gegen Brandschutzvorschriften?

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Verstöße gegen Brandschutzvorschriften können Bußgelder, behördliche Auflagen, Regressforderungen von Versicherungen und persönliche Haftung für Verantwortliche nach sich ziehen. Im Ernstfall drohen Nutzungsuntersagungen oder Betriebsstilllegungen. Ein externer Brandschutzbeauftragter hilft, diese Risiken systematisch zu vermeiden.

Wie wird die Brandschutz-Dokumentation sichergestellt?

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Alle brandschutzrelevanten Maßnahmen werden strukturiert, nachvollziehbar und rechtssicher dokumentiert. Dazu zählen Begehungsprotokolle, Schulungsnachweise, Brandschutzordnungen und Maßnahmenpläne. Die Dokumentation wird regelmäßig überprüft und bei Änderungen im Betrieb angepasst.

Brandschutzbeauftragter oder Brandschutzberater?

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Ein externer Brandschutzbeauftragter ist dauerhaft in die Organisation eingebunden und übernimmt laufende Aufgaben. Ein Brandschutzberater wird meist punktuell für einzelne Fragestellungen oder Projekte hinzugezogen. Beide Rollen können sich ergänzen.

Kann ein Brandschutzbeauftragter mehrere Standorte betreuen?

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Ja. Externe Brandschutzbeauftragte betreuen häufig mehrere Standorte eines Unternehmens. Die Betreuung wird standortspezifisch organisiert und an die jeweiligen baulichen und organisatorischen Gegebenheiten angepasst.

Welche Unterlagen erstellt ein Brandschutzbeauftragter?

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Ein Brandschutzbeauftragter erstellt und pflegt alle zentralen brandschutzrelevanten Unterlagen. Dazu gehören insbesondere die Brandschutzordnung nach DIN 14096, Begehungs- und Mängelprotokolle, Schulungs- und Unterweisungsnachweise, Maßnahmenpläne sowie die brandschutzbezogene Dokumentation für Behörden und Versicherungen. Die Unterlagen sind prüffähig aufgebaut und werden bei betrieblichen Änderungen regelmäßig aktualisiert, sodass jederzeit Rechtssicherheit gewährleistet ist.

Was sind die häufigsten Fehler im betrieblichen Brandschutz?

Der betriebliche Brandschutz ist ein zentraler Bestandteil der Betreiberverantwortung und ergibt sich aus bauordnungsrechtlichen, arbeitsschutzrechtlichen und versicherungsrechtlichen Vorgaben.

In der Praxis wird er jedoch häufig nur formal oder unvollständig umgesetzt. Das führt dazu, dass Schutzmaßnahmen im Ernstfall nicht greifen und Unternehmen bei Kontrollen, Bränden oder Schadensereignissen erheblichen rechtlichen und wirtschaftlichen Risiken ausgesetzt sind.

Ein fehlerhafter Brandschutz schafft weder Rechtssicherheit noch tatsächlichen Schutz für Personen und Sachwerte. Nur ein systematisch organisierter, regelmäßig überprüfter und betriebsspezifischer Brandschutz erfüllt die gesetzlichen Anforderungen und reduziert Haftungsrisiken wirksam. Genau hier setzt die Tätigkeit eines externen Brandschutzbeauftragten an.

Externer Brandschutz Beauftragter für Unternehmen - Rosenheim Wasserburg Traunstein
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Unvollständige Erfassung brandrelevanter Bereiche und Nutzungen

Häufig werden nur offensichtliche Arbeitsbereiche betrachtet, während Lagerflächen, Technikräume, Nebenräume, Fremdfirmenarbeiten oder temporäre Nutzungen unberücksichtigt bleiben. Dadurch entstehen erhebliche Brandschutzlücken, die im Ernstfall gravierende Folgen haben können.
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Fehlende oder nicht angepasste Brandschutzorganisation

Zuständigkeiten sind oft unklar oder nur auf dem Papier geregelt. Ohne klar definierte Verantwortlichkeiten, Vertretungsregelungen und Abläufe funktioniert der organisatorische Brandschutz im Ereignisfall nicht zuverlässig.
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Veraltete oder fehlende Brandschutzordnungen

Brandschutzordnungen nach DIN 14096 werden häufig nicht erstellt oder über Jahre nicht aktualisiert. Änderungen im Betrieb, bei der Nutzung oder der Belegschaft bleiben unberücksichtigt, wodurch die Dokumente ihre rechtliche und praktische Wirkung verlieren.
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Kopiervorlagen ohne Bezug zum eigenen Betrieb

Standardisierte Vorlagen werden ungeprüft übernommen. Ohne Anpassung an bauliche Gegebenheiten, Betriebsabläufe und tatsächliche Risiken sind solche Unterlagen bei Behörden, Versicherungen oder im Schadensfall nicht belastbar.
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Unzureichende Unterweisung von Beschäftigten und Brandschutzhelfern

Mitarbeitende wissen häufig nicht, wie sie sich im Brandfall richtig verhalten sollen. Fehlende oder unregelmäßige Unterweisungen sowie unzureichend ausgebildete Brandschutzhelfer stellen ein erhebliches Risiko dar.
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Keine regelmäßigen Kontrollen und Begehungen

Brandschutzmaßnahmen werden eingeführt, aber nicht überwacht. Mängel an Fluchtwegen, Feuerlöscheinrichtungen oder baulichen Abschottungen bleiben unentdeckt, weil systematische Kontrollen fehlen.
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Mangelhafte oder unvollständige Brandschutz-Dokumentation

Fehlende Nachweise, unklare Protokolle oder nicht nachvollziehbare Maßnahmenpläne führen dazu, dass der Brandschutz im Haftungs- oder Prüfungsfall nicht anerkannt wird. Rechtlich gilt der Brandschutz dann als unzureichend organisiert.

FÜR SIE VOR ORT

Externer Brandschutzbeauftragter für die Regionen Baden-Württemberg, Bayern bzw. Oberbayern

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