Leistung
Sicherheits- & GesundheitskoordinaTOR
SIGEKO
Wir sorgen in Ihrem Unternehmen für den perfekten Schutz.
SiGeKo
Sicherheits- & GesundheitskoordinatOR
SIGEKO
Professionelle Sicherheits- und Gesundheitsschutzkoordination für Ihr Bauvorhaben
- Rechtssicherheit und Einhaltung aller Vorschriften
- Unabhängige, neutrale Beratung und Koordination
- Zeitgewinn für Bauherr und Projektleitung
- Kostenersparnis durch flexible Modelle
- Aktuelles Fachwissen und Erfahrung im Bauwesen
Als externer SiGeKo unterstützen wir Sie, alle gesetzlichen Vorgaben auf Baustellen zuverlässig zu erfüllen und ein sicheres, gesundes Arbeitsumfeld für alle Beteiligten zu schaffen.
Sicherheits- und Gesundheitsschutzkoordination ist nicht nur eine gesetzliche Pflicht – sie ist ein entscheidender Erfolgsfaktor für jedes Bauprojekt. Ob Neubau, Sanierung oder Rückbau: Eine professionelle, externe Koordination entlastet Sie spürbar, minimiert Risiken und schützt Menschenleben sowie Sachwerte.
Wir schützen Ihr Unternehmen
EXTERNER
SiGeKo Beauftragter
Eine ganzheitliche und strukturierte Betreuung stellt sicher, dass alle sicherheits- und gesundheitsrelevanten Aufgaben auf der Baustelle sinnvoll gebündelt und aufeinander abgestimmt werden.
Von der organisatorischen Vorbereitung über die laufende Koordination bis zur begleitenden Kontrolle während der Bauausführung greifen alle Maßnahmen ineinander. Dazu gehören die Abstimmung der Beteiligten, die Auswahl und Umsetzung geeigneter Schutzmaßnahmen, eine nachvollziehbare Dokumentation sowie eine klare Kommunikation mit allen relevanten Stellen. Ergänzend sorgen Schulungen und Unterweisungen dafür, dass Anforderungen verstanden und im Baustellenalltag konsequent umgesetzt werden. Ziel ist ein reibungsloser Ablauf mit klaren Verantwortlichkeiten und einem dauerhaft hohen Sicherheitsniveau.
SiGeKo-Leistungen aus einer Hand
- Schulung und Unterweisung
- Erstellung und Fortschreibung des SiGe-Plans
- Vorankündigung bei der Behörde
- Organisation und Moderation von Sicherheitsbesprechungen
- Koordination der Zusammenarbeit verschiedener Gewerke
- Kontrolle der Einhaltung von Schutzmaßnahmen auf der Baustelle
- Beratung bei Planung und Ausführung zu sicherheitsrelevanten Themen
- Dokumentation und Berichterstattung an Bauherr und Behörden
- Unterstützung bei der Auswahl und Überwachung von Schutzmaßnahmen
- Schulung und Unterweisung der am Bau Beteiligten
- Kommunikation mit Behörden, Berufsgenossenschaften und weiteren Beteiligten
Über uns
Kompetenz, Persönlichkeit & Leidenschaft für SiGeKo
Erfahren Sie mehr über unsere Qualifikationen, unsere Zusatzqualifikationen und Branchenerfahrung.
Unsere persönliche Motivation: Unternehmen dabei zu unterstützen, die Sicherheits- und Gesundheitsschutzkoordination nicht nur als Pflicht, sondern als echten Mehrwert zu leben.
Was uns auszeichnet
- Langjährige Berufserfahrung
- Praxisnahe, verständliche Beratung
- Werte wie Zuverlässigkeit, Transparenz und Engagement
- Zertifikate und Referenzen auf Wunsch
Unsere Leistungen als Ihr
externer SiGeKo Beauftragter
Organisation & Planung
Kontrollen & Baustellenbegehungen
Beratung & Umsetzung
Koordination der Beteiligten
Dokumentation & Kommunikation
Schulungen & Unterweisungen
SiGeKo
GESETZLICHE VERPFLICHTUNGEN
Bei Bauvorhaben mit mehreren Arbeitgebern ist die Sicherheits- und Gesundheitsschutzkoordination (SiGeKo) gesetzlich vorgeschrieben.
Ein externer SiGeKo übernimmt diese Aufgabe fachgerecht und stellt sicher, dass die Anforderungen der Baustellenverordnung zuverlässig erfüllt werden. Die rechtlichen Grundlagen ergeben sich insbesondere aus der Baustellenverordnung (BaustellV), dem Arbeitsschutzgesetz (ArbSchG) sowie den Regeln zum Arbeitsschutz auf Baustellen (RAB).
Ein externer SiGeKo sorgt dafür, dass alle sicherheits- und gesundheitsschutzrelevanten Vorgaben während der Planung und Ausführung systematisch koordiniert werden. Dadurch werden Haftungsrisiken für Bauherren und Projektverantwortliche deutlich reduziert und ein ordnungsgemäßer, rechtssicherer Ablauf auf der Baustelle sichergestellt.
- Baustellenverordnung (BauStellV)
- Arbeitsschutzgesetz (ArbSchG)
- DGUV Vorschriften
- Landesbauordnungen (LBO)
- Vorgaben der Berufsgenossenschaften
Die Einhaltung dieser Vorschriften schafft Rechtssicherheit, minimiert Haftungsrisiken für Unternehmer und Führungskräfte und bildet die Grundlage für einen wirksamen, prüffähigen und nachhaltigen betrieblichen Sicherheits- und Gesundheitsschutzkoordination.
Wirksame SiGeKo erfordert klare Abläufe und regelmäßige Kontrolle.
Als externer SiGeKo übernehmen wir die Sicherheits- und Gesundheitsschutzkoordination klar, strukturiert und praxisnah. Von SiGe-Plan und Baustellenbegehungen bis zur Abstimmung mit allen Beteiligten erhalten Sie alle Leistungen aus einer Hand. Das schafft Rechtssicherheit und entlastet Bauherren sowie Projektverantwortliche.
Individuelle Lösungen auch für Ihre Branche
Wir berücksichtigen Bauart, Bauphasen und beteiligte Gewerke und leiten daraus passgenaue SiGeKo-Maßnahmen ab. Als externer SiGeKo übernehmen wir SiGe-Plan, Koordination, Begehungen und Dokumentation – praxisnah, prüffähig und rechtssicher für Ihr Bauvorhaben.
Die wichtigsten Fragen & Antworten
zum Thema SiGeKo
Wann ist ein SiGeKo gesetzlich vorgeschrieben?
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Was kostet ein externer SiGeKo?
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Welche Vorschriften sind für die SiGeKo relevant?
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Wer ist für die Umsetzung der Schutzmaßnahmen verantwortlich?
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Welche Vorteile bietet ein externer SiGeKo?
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Muss ein SiGeKo bereits in der Planungsphase bestellt werden?
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Kann ein externer SiGeKo bei Baustellenkontrollen unterstützen?
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Was ist die Baustellenverordnung (BauStellV)?
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Welche Aufgaben übernimmt ein externer SiGeKo?
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Wie läuft die Zusammenarbeit ab?
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Wie oft finden Sicherheitsbesprechungen statt?
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Was passiert bei Verstößen gegen Sicherheitsvorschriften?
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Wie wird die Dokumentation sichergestellt?
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Kann der Bauherr die SiGeKo-Aufgaben selbst übernehmen?
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Wie lange muss die SiGeKo-Dokumentation aufbewahrt werden?
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Welche neuen Anforderungen betreffen Bauherren?
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Bauherren müssen den Arbeitsschutz frühzeitig in der Planungsphase berücksichtigen, Gefährdungen systematisch bewerten und geeignete Koordinationsmaßnahmen festlegen. Eine rein formale Erfüllung der Pflichten reicht nicht mehr aus.
Was sind die häufigsten Fehler bei der Sicherheits- und Gesundheitsschutzkoordination (SiGeKo)?
Die Sicherheits- und Gesundheitsschutzkoordination (SiGeKo) ist ein zentrales Element der Arbeitssicherheit auf Baustellen und ergibt sich aus der Baustellenverordnung, dem Arbeitsschutzgesetz sowie den Regelungen der Berufsgenossenschaften.
Ziel ist es, Gefährdungen durch das Zusammenwirken mehrerer Arbeitgeber frühzeitig zu erkennen und wirksam zu koordinieren. In der Praxis wird die SiGeKo jedoch häufig nur formal bestellt oder unzureichend umgesetzt. Das führt dazu, dass Schutzmaßnahmen nicht greifen, Abläufe unkoordiniert bleiben und bei Kontrollen oder Unfällen erhebliche Haftungs- und Kostenrisiken für Bauherren und Projektverantwortliche entstehen.
Eine fehlerhafte oder unvollständige SiGeKo schafft weder Rechtssicherheit noch tatsächlichen Schutz für Beschäftigte auf der Baustelle. Nur eine fachlich qualifizierte, kontinuierlich durchgeführte und projektspezifische Sicherheits- und Gesundheitsschutzkoordination erfüllt die gesetzlichen Anforderungen. Genau hier liegt der Mehrwert eines externen SiGeKo.
Unvollständige Erfassung von Gefährdungen
Häufig werden nur einzelne Tätigkeiten betrachtet, während Wechselwirkungen zwischen Gewerken, zeitliche Überschneidungen oder besondere Bauphasen unberücksichtigt bleiben. Dadurch entstehen erhebliche Sicherheitslücken auf der Baustelle.
SiGeKo nur formal bestellt, nicht aktiv eingebunden
Der SiGeKo wird zwar benannt, ist jedoch nicht in Planungs- oder Bauabläufe integriert. Ohne aktive Koordination, Begehungen und Abstimmungen bleibt die SiGeKo wirkungslos und erfüllt ihre gesetzliche Funktion nicht.
Unvollständiger Sicherheits- & Gesundheitsschutzplan
Der SiGe-Plan wird häufig nur einmal erstellt und danach nicht fortgeschrieben. Änderungen im Bauablauf, neue Gewerke oder zusätzliche Gefährdungen werden nicht berücksichtigt, wodurch der Plan seine Relevanz verliert.
Verwendung von Standardvorlagen
Allgemeine SiGe-Plan-Vorlagen werden ungeprüft übernommen. Ohne Anpassung an das konkrete Bauvorhaben, die Bauphasen und die tatsächlichen Risiken sind diese Unterlagen bei Kontrollen nicht belastbar.
Fehlende Koordination
Abstimmungen zwischen Bauherrn, Planern und ausführenden Firmen finden unregelmäßig oder gar nicht statt. Schutzmaßnahmen werden nicht aufeinander abgestimmt, was das Unfallrisiko deutlich erhöht.
Zu seltene oder oberflächliche Baustellenbegehungen
Mangelhafte SiGeKo Dokumentation
Besprechungen, Begehungen und Maßnahmen werden nicht oder nur unvollständig dokumentiert. Im Haftungs- oder Prüfungsfall fehlt damit der Nachweis einer ordnungsgemäßen Sicherheits- und Gesundheitsschutzkoordination.
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SiGeKo für die Regionen Baden-Württemberg, Bayern und Oberbayern
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